AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Verkauf und die Lieferung von Waren der Kopp Tobaccos GmbH & Co. KG
1. Allgemeines/Geltungsbereich
1.1 Diese Bedingungen gelten nur im Verhältnis zu Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.
1.2 Diese Bedingungen sind Bestandteil unserer Kauf-, Werk- und Werklieferungsverträge. Sie gelten, sofern nicht etwas anderes geregelt ist, ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen unserer Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Bedingungen gelten auch, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Lieferung/Leistung vorbehaltlos erbringen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
1.3 Mündliche Vereinbarungen vor oder bei Vertragsschluss bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
1.4 Diese Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden über den Verkauf und die Lieferung von Waren, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit der Ausführung der Leistung/Lieferung gilt das Angebot als angenommen und der Vertrag als geschlossen.
2.2 Die Annahme aller Aufträge erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit.
3. Lieferung, Lieferfristen, Verzug
3.1 Angaben zu Lieferzeitpunkten sind nur dann bindend, wenn wir diese als verbindliche Lieferfrist ausdrücklich und schriftlich zugesagt haben.
3.2 Ereignisse höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störung und deren Auswirkungen von der Lieferpflicht. Wir haben in diesem Fall die Wahl, die vereinbarte Lieferung später vorzunehmen oder in Bezug auf die noch nicht gelieferte Menge ganz oder teilweise unter Ausschluss von Ersatzansprüchen des Kunden vom Vertrag zurückzutreten. Verzögert sich eine Lieferung bei Vorliegen höherer Gewalt um mehr als zwei Monate, ist auch der Kunde zum Rücktritt berechtigt.
3.3 Befinden wir uns mit unserer Lieferung im Verzug, hat der Kunde auf unsere Aufforderung hin innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Lieferung besteht. Für Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung gilt Ziffer 7 dieser AGB.
3.4 Wir sind zu Teillieferungen und entsprechenden Teilberechnungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde hat ein berechtigtes Interesse, die Annahme der Teillieferung abzulehnen.
4. Preise und Gefahrübergang
4.1 Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Listenpreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.2 Bei einer Warenlieferung in einem Wert von unter brutto (KVP) 180,- € enthalten die Listenpreise nicht den Versand und die Transportverpackung. Bei einer Warenlieferung mit einem Wert von mindestens brutto (KVP) 180,- € erfolgt die Lieferung frei Haus.
4.3 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn sich nach Abschluss des Vertrages die im Verhältnis zu unseren Lieferanten geltenden Konditionen verändern und dies bei Abschluss des Vertrages mit unserem Kunden nicht absehbar war.
4.4 Erfüllungsort ist unabhängig von dem Wert der Warenlieferung Rellingen. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Auswahl des Transportmittels und des Transporteurs steht in unserem billigen Ermessen. Die Lieferungen werden gegen Transportrisiken versichert; sich hieraus ergebene Versicherungsansprüche werden dem Kunden übertragen, sofern dieser seinen Mitwirkungspflichten zur Abwicklung des Schadenfalls nachkommt.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto (ohne Abzug) zu erfolgen.
3 % Skonto gewähren wir nur bei Bankeinzugsverfahren (Lastschrift).
5.2 Wir sind berechtigt, Zahlungen auf die älteste fällige Forderung des Kunden zu verrechnen.
5.3 Die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist dem Kunden nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
5.4 Zahlung durch Wechsel ist nur durch vorherige Vereinbarung mit uns zulässig. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen; hierbei entstehende zusätzliche Kosten trägt der Kunde.
5.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Darüber hinaus sind wir im Zahlungsverzug des Kunden oder bei wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögenslage nach Vertragsschluss bzw. in dem Fall, dass nach Vertragsschluss Anhaltspunkte für eine von vornherein ungünstige Vermögenslage bekannt werden, berechtigt, auf alle fälligen und einredefreien Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofortige Barzahlung zu verlangen; unter den gleichen Voraussetzungen können wir bei allen laufenden Geschäften Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung verlangen; die vorgenannten Rechte werden durch eine Stundung oder die Annahme von Wechseln oder Schecks nicht ausgeschlossen.
6. Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress
6.1. Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass er die nach § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten erfüllt hat, insbesondere entsprechend der dazu nachfolgend (Ziffer 6.3. dieser AGB) getroffenen Vereinbarung.
6.2. Mängelansprüche (Gewährleistungsrechte) des Kunden verjähren in zwölf Monaten nach erfolgter Lieferung. Vorstehende Regelung gilt nicht, soweit das Gesetz den § 479 I BGB eine längere Frist vorschreibt.
6.3. Sollte die von uns gelieferte Ware bei Gefahrenübergang mit Mängeln behaftet sein, stehen dem Kunden Mängelansprüche zu. Wir erfüllen diese, in dem wir nach unserer Wahl die Ware nachbessern, Gutschrift in Höhe des Kaufpreises der mangelhaften Ware nach deren Rückgabe erteilen oder mangelhafte durch mangelfreie Ware ersetzen, jeweils vorausgesetzt, dass - der Kunde erkennbare Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen und versteckte Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen nach deren Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrenübergang bei uns eingehend schriftlich rügt - der Kunde die Ware nach Erhalt unserer schriftlichen Ermächtigung an uns zurückschickt - eine Überprüfung durch uns die Mangelhaftigkeit der Ware bestätigt.
6.4. Rückgriffsansprüche des Kunden (Ansprüche aus Herstellerregress) gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
6.5. Der Kunde wird insoweit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die gelieferten Rauchwaren einer sachgerechten Lagerung bedürfen, um Schäden zu vermeiden.
6.6. Für Rechtsmängel, die nicht in der Verletzung von Schutzrechten Dritter begründet sind, gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.
7. Schadensersatzansprüche/Haftung
7.1. Für Schäden, die nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur, - bei Vorsatz oder - bei grober Fahrlässigkeit unserer Organe und leitenden Angestellten (hier begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden) oder - bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder - bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurde oder - bei Mängeln der Kaufsache, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird oder - bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (wesentliche Vertragspflichten, auch sogenannte Kardinalpflichten, sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Käufer deshalb vertraut hat und vertrauen darf).
7.2. Soweit wir wegen Verzuges haften, ist unsere Haftung gleichfalls beschränkt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, soweit keine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.
7.3. Beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir für Schäden, die an der Kaufsache selbst entstehen. Für Schäden, die nicht an der Kaufsache selbst entstanden sind, haften wir nur dann, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen den eingetretenen Schaden abzusichern.
7.4. Weitere, als die in diesen Bedingungen aufgeführten und in dem Vertragstext geregelten Ansprüche sind ausgeschlossen, mit Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht ausdrücklich darauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält (vgl. Ziffer 5.5 dieser AGB).
8.2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Ware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht mehr in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
8.3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der gekauften Ware, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist (Vorbehaltsware) im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderung des Abnehmers aus der Weiterveräußerung dieser Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an uns in Höhe des mit dem Verkäufer vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Die vorstehende Befugnis zur Weiterveräußerung und Einziehung schließt ausdrücklich nicht das Recht ein, die gelieferte Ware im Rahmen des Factoring (echtes oder unechtes) zu veräußern.
8.4. Unabhängig von der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, uns jederzeit Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware, die Höhe der daraus erzielten Verkaufserlöse und die Anschrift der Kunden zu erteilen. Der Kunde wird unseren Beauftragten auf Verlangen Einblick in Bücher und Rechnungen gewähren, die sich auf die Verkäufe der Vorbehaltsware und deren Verbleib beziehen.
8.5. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
9. Sonstiges
9.1. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen eine schriftliche Kommunikation gefordert wird, wird diese Anforderung auch durch die Übersendung eines Telefaxes oder einer Email genügt.
9.2. Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG).
9.3. Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, Offenbach am Main. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Stand: 08.17